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Erklärung zur Barrierefreiheit

nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website unter shopipixel.de und shopipixel.com (englischsprachige Fassung derselben Website) sowie die Shopify-App ShopiPixel.

2. Stand der Barrierefreiheit

Die Website und App sind teilweise konform mit den Anforderungen der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Dashboard-Diagramme: Interaktive Charts im App-Dashboard sind möglicherweise nicht vollständig mit Screenreadern bedienbar. Tabellarische Alternativen werden bereitgestellt.
  • Farbkontraste: Alle text- und informationstragenden Inhalte erfüllen den geforderten Kontrastwert von mindestens 4,5:1. Rein dekorative, nicht informationstragende Gestaltungselemente können geringere Kontraste aufweisen (nach WCAG 1.4.3 zulässig).
  • Tastaturnavigation: Website und App sind per Tastatur bedienbar; sichtbare Fokus-Markierungen und eine nachvollziehbare Fokus-Reihenfolge sind vorhanden. In einzelnen komplexen interaktiven Bereichen der App kann die Fokusführung weiter optimiert werden.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt im Juli 2026 im Zuge des Website-Relaunchs überprüft und aktualisiert. Die Bewertung basiert auf einer manuellen Prüfung der Website- und App-Funktionalitäten sowie automatisierten Tests.

Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

5. Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren bei der Nutzung unserer Website oder App feststellen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, die gemeldeten Probleme zeitnah zu beheben.

Wir werden Ihre Anfrage innerhalb von 2 Wochen beantworten und uns um eine Lösung bemühen.

6. Durchsetzungsverfahren

Sollte unsere Reaktion auf Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. In Baden-Württemberg ist dies: